AGB


§ 1 Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis und in Kenntnis der für die erforderliche Vermittlungs-/ Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderungen zustande.

§ 2 Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Kunden oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Informationen und Auskünfte.
Vorbehalten bleiben Irrtum, Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung.
§ 3 Sofern keine Interessenskollision vorliegt, sind wir berechtigt auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden..
§ 4 Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn anstatt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt.
Dies betrifft z.B. Miete anstatt Kauf und umgekehrt. Der übliche Maklerlohn im Sinne von §653 Abs.2 BGB gilt auch dann als geschuldet.
§ 5 Vorkenntnisse zum nachgewiesenen Vertragsobjekt sind uns nach Erhalt unseres Exposés unverzüglich mitzuteilen.
Das gleich gilt, sofern der Kunde während der Laufzeit des Vertrages von anderer Seite Kenntnis davon erhält.
§ 6 Das Objektexposé und die darin enthaltenen objekt-/vertragsbezogenen Daten sind ausschließlich für den jeweils adressierten Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe der vertraulich erhaltenen Informationen ohne unsere Zustimmung ist ausgeschlossen.
Bei schuldhafter Zuwiderhandlung entstehen und bleiben Schadensersatzansprüche vorbehalten.
§ 7 Der Maklerlohn ist im Sinne von §652 Abs.1 BGB bei Vertragsabschluss fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer Nachweis-/ Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist in die-sem Fall verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen zu welchen Vertragskonditionen, wann und mit welchen Vertragspartnern der Hauptvertrag geschlossen wurde.
Aufschiebende Bedingungen, auch wenn diese noch nicht eingetreten sind, berühren die Auskunftsverpflichtung nicht.
§ 8 Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte gegenüber unserem Maklerlohn sind ausgeschlossen, es sei denn die aufrechenbare Forderung ist nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt..
§ 9 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwider läuft und den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt..
§ 10 Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers.


Ihre Nachricht an uns

Wenn Sie Fragen zu unseren AGB haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.
* Pflichtfelder